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Anschrift: | Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg |
Telefon: | 033016013611 |
Fax: | 033016013610 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Alte Schulstraße 5, 16775 Löwenberger Land |
Telefon: | 03309469824 |
Fax: | 03309469888 |
E-Mail: | info@loewenberger-land.de |
Anschrift: | Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick |
Telefon: | 033074684168 |
Fax: | 033074684119 |
E-Mail: | stadtverwaltung@zehdenick.de |
Anschrift: | Baustraße 56, 16775 Gransee |
Telefon: | 03306751652 |
Fax: | 03306751102 |
Anschrift: | Marktplatz 20, 16559 Liebenwalde |
Telefon: | 03305480542 |
Fax: | 03305480570 |
E-Mail: | bauamt@liebenwalde.de |
Anschrift: | Straße des Friedens 20, 16835 Lindow (Mark) |
Telefon: | 03393389644 |
Fax: | 03393372907 |
E-Mail: | webmaster@amt-lindow-mark.de |
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Eichenhorst fand im Jahre 1356 seine urkundliche Ersterwähnung. Die Gemeinde befindet sich nur wenige Kilometer von der Berliner Stadtgrenze entfernt, im Landkreis Oberhavel. Das Ortsbild wird von der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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