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Gewerbeämter in Langewahl - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(8)
Gewerbeamt
5.52 km von Langewahl
Anschrift:Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow
Telefon:03363145101
Fax:033631451811
E-Mail:post@amt-scharmuetzelsee.de
Öffnungs­zeiten:Di 9:00-12:00 & 13:00-16:00 Uhr, Do 9:00-12:00 & 13:00-18:00 Uhr
(10)
Gewerbeamt des Landkreises
20.61 km von Langewahl
Anschrift:Liebknechtstraße 13, 15848 Beeskow
Telefon:03366350
Fax:03366351111
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Di+Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr sowie nach Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Langewahl

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Am Markt 4, 15517 Fürstenwalde/Spree
Telefon:03361557511
Fax:03361557400
E-Mail:stadtverwaltung@fuerstenwalde-spree.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
(1)
Gewerbeamt
11.7 km von Langewahl
Anschrift:Karl-Marx-Str. 2, 16259 Falkenberg/Mark
Telefon:03345864613
Fax:033458646413
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Gewerbeamt
12.05 km von Langewahl
Anschrift:Bahnhofstraße 3-4, 15518 Briesen (Mark)
Telefon:03360789723
Fax:03360789799
E-Mail:amt-odervorland@t-online.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00-12.00 & 13.00-18.00 Uhr, Do 9.00-12.00 & 13.00-16.00 Uhr
(4)
Gewerbeamt
19.69 km von Langewahl
Anschrift:Rathausstraße 1, 15374 Müncheberg
Telefon:03343281146
Fax:03343281246
E-Mail:gewerbe@stadt-muencheberg.de
Öffnungs­zeiten:Di 9:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr
Do 13:00-16:00 Uhr
(7)
Gewerbeamt
19.96 km von Langewahl
Anschrift:Berliner Str. 30, 15848 Beeskow
Telefon:0336642243
Fax:0336642246
E-Mail:rathaus@beeskow.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00-12.30 & 13.30-18.00 Uhr
Do 9.00-12.30 & 13.30-18.00 Uhr
Fr 9.00-12.30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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