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Gerichtsvollzieher in Ragow-Merz - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(17)
Obergerichtsvollzieher Neupert
7.55 km von Ragow-Merz
Anschrift:OT Neubrück, Raßmannsdorf 8, 15848 Rietz-Neuendorf
Telefon:03367245907
Sprechzeiten:Di 17-18 Uhr
Do 10-11 Uhr (beim AG Eisenhüttenstadt)
(12)
Obergerichtsvollzieherin Metzler
18.14 km von Ragow-Merz
Anschrift:Lindenstr. 54f, 15848 Kossenblatt
Telefon:0336745424
Sprechzeiten:Di 10-11 Uhr
Do 16-17 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieherin Hillebrecht
18.69 km von Ragow-Merz
Anschrift:Waldstr. 4, 15864 Wendisch Rietz
Telefon:03367975171
Sprechzeiten:Di+Mi 8-9 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Nürnberger
19.93 km von Ragow-Merz
Anschrift:Kirchstr. 12, 15526 Bad Saarow
Telefon:03363158520
Sprechzeiten:Di 17-18 Uhr
Do 9-10 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Stellfeld
22.97 km von Ragow-Merz
Anschrift:Lindenstr. 45, 15517 Fürstenwalde/Spree
Telefon:03361553116
Sprechzeiten:Di+Do 9-10 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Beick
23.46 km von Ragow-Merz
Anschrift:Hauffstr. 31, 15517 Fürstenwalde/Spree
Telefon:03361304270
Fax:033616930776
Sprechzeiten:Di 10-11 Uhr
Do 16-17 Uhr
(23)
Gerichtsvollzieherin Lambrecht
24.26 km von Ragow-Merz
Anschrift:Eisenbahnstr. 3-4, 15517 Fürstenwalde/Spree
Telefon:03361736083
Sprechzeiten:Mo 14-15 Uhr
Di 9-10 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Gernert
24.26 km von Ragow-Merz
Anschrift:Eisenbahnstr. 3-4, 15517 Fürstenwalde/Spree
Telefon:03361368946
Sprechzeiten:Di+Mi 9-10 Uhr
Anschrift:Eisenbahnstr. 8, 15517 Fürstenwalde/Spree
Telefon:033615096
Fax:03361509830
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(7)
Gerichtsvollzieherin Reinhardt
27.03 km von Ragow-Merz
Anschrift:Mühlenweg 19, 15898 Neuzelle
Telefon:033652844057
Fax:033652844058
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr
Do 8-9 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Ragow-Merz? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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