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Sozialämter in Wendisch Rietz - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(25)
Sozialamt des Landkreises
17.07 km von Wendisch Rietz
Anschrift:Karl-Liebknecht-Straße 21-22, 15841 Beeskow
Telefon:03366352401
Fax:03366352499
E-Mail:sozialamt@l-os.de
Öffnungs­zeiten:Di, Do 9:00-12:00 & 13:00-18:00 Uhr
(8)
Sozialamt
43.84 km von Wendisch Rietz
Anschrift:Liebknechtstraße 21/22, 15848 Beeskow
Telefon:03366352401
Fax:03366352499
E-Mail:sozialamt@landkreis-oder-spree.de
Öffnungs­zeiten:Di+Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Wendisch Rietz

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
12.78 km von Wendisch Rietz
Anschrift:Fürstenwalder Str. 1, 15848 Görzig
Telefon:0336726080
Fax:03367260829
E-Mail:info@rietz-neuendorf.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(7)
Sozialamt
16.4 km von Wendisch Rietz
Anschrift:Hauptstraße 13, 15528 Spreenhagen
Telefon:03363387122
Fax:03363387135
E-Mail:allgemein-soziales@amt-spreenhagen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
(19)
Sozialamt
28.93 km von Wendisch Rietz
Anschrift:Friedrichstraße 6-8, 15537 Erkner
Telefon:03362795154
Fax:03362795255
E-Mail:post@erkner.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13:30-18 Uhr Do 13:30-17 Uhr
(15)
Amt für Bildung und Soziales
30.58 km von Wendisch Rietz
Anschrift:Schillerstr. 58, 15738 Zeuthen
Telefon:0337627530
Fax:033762753501
E-Mail:schulze@zeuthen.de
Öffnungs­zeiten:https://www.zeuthen.de
(11)
Sozialamt
31.15 km von Wendisch Rietz
Anschrift:Rudolf-Breitscheid-Str. 23, 15569 Woltersdorf
Telefon:03362586941
Fax:033625149
E-Mail:franke@gemeinde-woltersdorf.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Do 9.00-12.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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