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Gerichtsvollzieher in Treuenbrietzen - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(17)
Gerichtsvollzieher Schmidt
36.64 km von Treuenbrietzen
Anschrift:Mielestr. 2, 14542 Werder (Havel)
Telefon:01629199516
Sprechzeiten:Do 9-10 Uhr und 14-15 Uhr
(8)
Obergerichtsvollzieher Kotzerke
36.77 km von Treuenbrietzen
Anschrift:Arthur-Scheunert-Allee 2, 14558 Bergholz-Rehbrücke
Telefon:03320086970
Fax:033200508976
Sprechzeiten:Di 16-17 Uhr
Do 10-11 Uhr
(13)
Obergerichtsvollzieherin Heilmann
36.77 km von Treuenbrietzen
Anschrift:Steinstraße 8, 14776 Brandenburg an der Havel
Telefon:0
Sprechzeiten:Dienstag 9.00 bis 10.00 Uhr
Dienstag 14.00 bis 15.00 Uhr
(9)
Obergerichtsvollzieher Claessens
36.77 km von Treuenbrietzen
Anschrift:Arthur-Scheunert-Allee 2, 14558 Bergholz-Rehbrücke
Telefon:03312374633
Fax:033188746222
Sprechzeiten:Di 10-11 Uhr und 14:30-16:30 Uhr
(6)
Obergerichtsvollzieherin Neydeck-Friese
36.77 km von Treuenbrietzen
Anschrift:Arthur-Scheunert-Allee 2, 14558 Bergholz-Rehbrücke
Telefon:01703844304
Sprechzeiten:Do 9-10 Uhr
Do 14:30-16:30 Uhr
(8)
Obergerichtsvollzieher Kessel
36.77 km von Treuenbrietzen
Anschrift:Arthur-Scheunert-Allee 2, 14558 Bergholz-Rehbrücke
Telefon:03320083611
Fax:03320050275
Sprechzeiten:Di+Do 12:30-13:30 Uhr
(19)
Obergerichtsvollzieher Bender
36.77 km von Treuenbrietzen
Anschrift:Arthur-Scheunert-Allee 2, 14558 Bergholz-Rehbrücke
Telefon:03327569198
Sprechzeiten:Di 9-10 und 13-14 Uhr
(26)
Gerichtsvollzieherin Lorenz
37.4 km von Treuenbrietzen
Anschrift:Drewitzer Str. 50, 14478 Potsdam
Telefon:033174036890
Fax:033174036891
Sprechzeiten:Di 9:30-10:30 Uhr und 13-14 Uhr
(9)
Obergerichtsvollzieher Arensburg
37.4 km von Treuenbrietzen
Anschrift:Drewitzer Str. 50, 14478 Potsdam
Telefon:033120172415
Sprechzeiten:Di+Do 15-16 Uhr
(2)
Gerichtsvollzieher Leipner
37.4 km von Treuenbrietzen
Anschrift:Drewitzer Str. 50, 14478 Potsdam
Telefon:0
Sprechzeiten:Mi 9-10 Uhr und 11-12 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Treuenbrietzen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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