Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Mühlentor 15 a, 14793 Ziesar |
Telefon: | 033830654213 |
Fax: | 033830282 |
E-Mail: | amt@ziesar.de |
Anschrift: | Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow |
Telefon: | 0332038772013 |
Fax: | 0332038772999 |
E-Mail: | info@kleinmachnow.de |
Anschrift: | Potsdamer Str. 18a, 14513 Teltow |
Telefon: | 03328318340 |
E-Mail: | bauaufsicht@potsdam-mittelmark.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz |
Telefon: | 03383966920 |
Fax: | 03383966931 |
E-Mail: | hoch-tiefbau@amt-wusterwitz.de |
Anschrift: | Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel |
Telefon: | 03381586301 |
Fax: | 03381586304 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Wiesenburger Straße 6, 14806 Belzig |
Telefon: | 03384194604 |
Fax: | 0338419466604 |
E-Mail: | hochbau@bad-belzig.de |
Anschrift: | Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin |
Telefon: | 03382730766 |
Fax: | 03382730762 |
E-Mail: | bauamt@lehnin.de |
Anschrift: | Chausseestraße 33 b, 14778 Beetzsee |
Telefon: | 03381799919 |
Fax: | 03381799940 |
E-Mail: | info@amt-beetzsee.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Wollin im Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt im Amtsbereich Ziesar. Schon in einer Urkunde vom 5. Januar 1372 des Markgrafen Otto von Brandenburg wurde Wollin erwähnt.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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