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Lohnsteuerhilfe Ziesar

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:033847 41267, 14828 Goerzke
Telefon:03384741267
Fax:03384790842
E-Mail:elke.senst@vlh.de
Anschrift:033839 60942, 14789 Wusterwitz
Telefon:03383960942
Fax:03383960943
E-Mail:bernd.lachmann@vlh.de
Anschrift:Dorfstr. 11, 39307 Jerichow
Telefon:03934850434
Fax:03934850661
E-Mail:margrit.rauer@vlh.de
Anschrift:Amselweg 7, 39307 Genthin
Telefon:03933807234
E-Mail:gabriele.koeppe@vlh.de
Anschrift:Heinrich-Heine-Str. 147, 39307 Brettin
Telefon:03933990147
E-Mail:edeltraud.gottschling@vlh.de
Anschrift:033849 900270, 14827 Wiesenburg
Telefon:033849900270
Fax:033849900270
E-Mail:karin.sauerbier@vlh.de
Anschrift:033849 51845, 14827 Wiesenburg
Telefon:03384951845
Fax:033849900154
E-Mail:anita.schulze@vlh.de
Anschrift:03381 6059887, 14770 Brandenburg/Havel
Telefon:033816059887
E-Mail:anja.mittag@vlh.de
Anschrift:033841 38323, 14806 Bad Belzig
Telefon:03384138323
Fax:03384138324
E-Mail:guenter.schulz@vlh.de
Anschrift:033841 33319, 14806 Bad Belzig
Telefon:03384133319
E-Mail:birgit.deichgraeber@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Ziesar? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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