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Sozialämter in Ziesar - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Sozialamt
0.34 km von Ziesar
Anschrift:Mühlentor 15 a, 14793 Ziesar
Telefon:033830654204
Fax:033830282
E-Mail:amt@ziesar.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
(34)
Sozialamt Potsdam-Mittelmark
25.1 km von Ziesar
Anschrift:Papendorfer Weg 1, 14806 Belzig
Telefon:03384191368
E-Mail:sozialamt@potsdam-mittelmark.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Ziesar

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(18)
Sozialamt
24.42 km von Ziesar
Anschrift:Wiener Straße 1, 14772 Brandenburg an der Havel
Telefon:03381585001
Fax:03381585004
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Telefon:03384191368
E-Mail:sozialamt@potsdam-mittelmark.de
Öffnungs­zeiten:Di 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
(4)
Sozialamt
28.4 km von Ziesar
Anschrift:Friedensstraße 86, 14715 Milower Land
Telefon:0338627090
Fax:03386270930
E-Mail:gemeinde@milowerland.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
(5)
Sozialamt
29.77 km von Ziesar
Anschrift:Liebigstraße 42, 14727 Premnitz
Telefon:033862590
Fax:03386259111
E-Mail:stadt@premnitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(50)
Sozialamt des Landkreises
30.1 km von Ziesar
Anschrift: Bahnhofstraße 9, 39288 Burg
Telefon:039219495000
Fax:039219499555
E-Mail:sozialamt@lkjl.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-17 Uhr Fr 9-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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