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Lohnsteuerhilfe Gülitz-Reetz

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

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Anschrift:Wilsnacker Str. 1, 19348 Perleberg
Telefon:03876613092
Fax:03876613093
E-Mail:michaela.poepplau@vlh.de
Anschrift:Karl-Marx-Str. 7b, 19376 Marnitz
Telefon:03872920645
E-Mail:ines.schmidke@vlh.de
Anschrift:Heideweg 12, 19322 Wittenberge
Telefon:03877402606
Fax:03877402606
E-Mail:dagmar.voelzer@vlh.de
Anschrift:Lenzener Str. 87, 19322 Wittenberge
Telefon:03877567091
E-Mail:sybille.petri@vlh.de
Anschrift:Geschwister-Scholl-Str. 9, 19376 Siggelkow
Telefon:03872422754
E-Mail:sibylle.lang@vlh.de
Anschrift:Putlitzer Str. 39 c-e, 19370 Parchim
Telefon:03871451846
E-Mail:margit.schoen@vlh.de
Anschrift:Vogelsang 11, 19370 Parchim
Telefon:038714500158
Fax:03871226263
E-Mail:doreen.wolff@vlh.de
Anschrift:Fritz-Reuter-Str. 8, 19370 Parchim
Telefon:03871267095
Fax:03871264288
E-Mail:volker.andrees@vlh.de
Anschrift:Ludwigsluster Str. 29, 19370 Parchim
Telefon:03871443102
E-Mail:cindy.agarius@vlh.de
Anschrift:Hamburger Str. 45, 19309 Lenzen
Telefon:0387927957
Fax:03879250711
E-Mail:karin.moeller@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Gülitz-Reetz? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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