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Hochbauamt in Burg (Spreewald)

Hauptstraße 46, 03096 Burg (Spreewald)

(3.7 Sterne, 3 Bewertungen)
Telefon:03560368242
Fax:03560368241
E-Mail:info@amt-burg-spreewald.de
Öffnungszeiten:Di 9-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13:30-16:30 Uhr
Änderung meldenzur Webseite  

Man wendet sich meist schriftlich an Behörden, wenn man ein Anliegen hat. Beim Hochbauamt handelt es sich zumeist um Anfragen bezüglich Bausachen privater Art, Baufreiheit und Sanierung. Daher stellen wir Ihnen hier unter anderem Mail, Adresse und Fax des zuständigen Hochbauamtes Burg (Spreewald) zur Verfügung.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Hochbauamt-FAQ

Weitere Fragen

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Hochbauamt Burg (Spreewald): Informationen zu Hochbauamt

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Hochbauamt in Burg (Spreewald). Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Hochbauamt in Burg (Spreewald) können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Rechtliche Hinweise
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Hochbauamt Burg (Spreewald)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

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Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.