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Hochbauämter in Guben - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz)
Telefon:0356298616301
Fax:0356298616388
E-Mail:bauordnungsamt@lkspn.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
(3)
Hochbauamt
37.73 km von Guben
Anschrift:Schulweg 1, 03130 Hornow
Telefon:035600368770
Fax:035698368716
E-Mail:u.eppinger@amt-doebern-land.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Guben

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
5.45 km von Guben
Anschrift:Gemeindeallee 45, 03172 Schenkendöbern
Telefon:03561556215
Fax:03561556262
E-Mail:bauamt@schenkendoebern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Hochbauamt
16.08 km von Guben
Anschrift:Lindenpark 6 , 15898 Neuzelle
Telefon:03365283530
Fax:03365283535
E-Mail:amt@neuzelle.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
(3)
Hochbauamt
21.62 km von Guben
Anschrift:Zentraler Platz 1, 15890 Eisenhüttenstadt
Telefon:03364566320
Fax:03364566259
E-Mail:info@eisenhuettenstadt.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Hochbauamt
23.28 km von Guben
Anschrift:Schulstraße 6, 03185 Peitz
Telefon:03560138162
Fax:03560138170
E-Mail:peitz@peitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 8:30-11:30 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Di 8:30-11:30 Uhr und 13:30-18 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
(1)
Bauamt
23.4 km von Guben
Anschrift:Lindenstraße 10 - 12, 03149 Forst (Lausitz)
Telefon:03562989422
Fax:035627460
E-Mail:info@forst-lausitz.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Guben
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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