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Wohnungsämter in Neiße-Malxetal - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Bauamt, Abt. Wohnen des Landkreises
12.99 km von Neiße-Malxetal
Anschrift:Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz)
Telefon:035629860
Fax:0356298610088
E-Mail:info@lkspn.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Anschrift:Heinrich-Heine-Str. 1, 03149 Forst (Lausitz)
Telefon:035629860
Fax:0356298615088
E-Mail:sozialamt@lkspn.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Neiße-Malxetal

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Wohnungsamt
22.89 km von Neiße-Malxetal
Anschrift:Karl-Marx-Str. 67, 03046 Cottbus
Telefon:03556120
E-Mail:wohngeldstelle@cottbus.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Di 9-12 Uhr
Do 13-18 Uhr
Anschrift:Markt 1, 01968 Senftenberg
Telefon:03573701253
Fax:03573701107
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16:30 Uhr
(7)
Bürgeramt, Abt. Wohnungswesen
50.45 km von Neiße-Malxetal
Anschrift:Lindenpark 6 , 15898 Neuzelle
Telefon:0336528350
Fax:03365283535
E-Mail:amt@neuzelle.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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