Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Hauptstraße 48-49, 15936 Dahme/Mark |
Telefon: | 03545198158 |
Fax: | 03545198144 |
E-Mail: | maria.romanus-mueller@dahme.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 15938 Golßen |
Telefon: | 035452384209 |
Fax: | 03545238424 |
E-Mail: | amt@unterspreewald.de |
Anschrift: | Langengrassau Luckauer Str. 61, 15926 Heideblick |
Telefon: | 03545488130 |
Fax: | 03545488188 |
E-Mail: | katrin.zimmer@heideblick.de |
Anschrift: | Ernst-Thälmann-Platz 4, 15837 Baruth/Mark |
Telefon: | 03370497234 |
Fax: | 03370497299 |
E-Mail: | info@stadt-baruth-mark.de |
Anschrift: | Am Markt 34, 15926 Luckau |
Telefon: | 03544594120 |
Fax: | 035442948 |
E-Mail: | stadt@luckau.de |
Anschrift: | Markt 48, 04916 Schönewalde |
Telefon: | 035362743327 |
Fax: | 035362743340 |
E-Mail: | kaemmerei@schoenewalde.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Dahmetal im Landkreis Teltow-Fläming liegt im Niederen Fläming im Dahme-Tal. Sehenswert sind unter anderem die Feldsteinkirchen Görsdorf und Prensdorf aus dem 14. Jahrhundert sowie die spätromanische...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
|