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Lohnsteuerhilfe Luckenwalde

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

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Anschrift:03371 615979, 14943 Luckenwalde
Telefon:03371615979
E-Mail:matthias.kloss@vlh.de
Anschrift:033731 10935, 14959 Löwendorf
Telefon:03373110935
Fax:03373113377
E-Mail:anett.milius@vlh.de
Anschrift:033703 70601, 15838 Am Mellensee
Telefon:03370370601
E-Mail:marina.pohl@vlh.de
Anschrift:033204 34559, 14547 Beelitz
Telefon:03320434559
Fax:03320440085
E-Mail:uwe.rauhoeft@vlh.de
Anschrift:033748 215398, 14929 Treuenbrietzen
Telefon:033748215398
E-Mail:vivien.stolze-lange@vlh.de
Anschrift:033748 12709, 14929 Treuenbrietzen
Telefon:03374812709
Fax:03374812709
E-Mail:elke.lucke@vlh.de
Anschrift:033741 71150, 14913 Niedergörsdorf
Telefon:03374171150
Fax:03374171134
E-Mail:angela.manthey@vlh.de
Anschrift:03372 4407363, 14913 Niedergörsdorf
Telefon:033724407363
Fax:033724407364
E-Mail:brigitte.renke@vlh.de
Anschrift:033744 61524, 14913 Hohenseefeld
Telefon:03374461524
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Anschrift:03378 512727, 14974 Ludwigsfelde
Telefon:03378512727
E-Mail:matthias.kloss@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Luckenwalde? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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