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Lohnsteuerhilfe Nuthe-Urstromtal

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:03371 615979, 14943 Luckenwalde
Telefon:03371615979
E-Mail:matthias.kloss@vlh.de
Anschrift:033703 70601, 15838 Am Mellensee
Telefon:03370370601
E-Mail:marina.pohl@vlh.de
Anschrift:033731 10935, 14959 Löwendorf
Telefon:03373110935
Fax:03373113377
E-Mail:anett.milius@vlh.de
Anschrift:033744 61524, 14913 Hohenseefeld
Telefon:03374461524
E-Mail:simone.golm@vlh.de
Anschrift:0160 93602918, 15806 Zossen
Telefon:016093602918
E-Mail:juergen.webner@vlh.de
Anschrift:03377 393521, 15806 Zossen
Telefon:03377393521
Fax:03377393558
E-Mail:dieter.emisch@vlh.de
Anschrift:035451 91103, 15936 Schwebendorf
Telefon:03545191103
E-Mail:barbara.linke@vlh.de
Anschrift:Stadtwall 11, 15938 Golßen
Telefon:035452622
E-Mail:helga.schneider@vlh.de
Anschrift:Rosengasse 15, 06917 Jessen
Telefon:03538420174
Fax:03538421066
E-Mail:birgit.lange@vlh.de
Anschrift:03378 512727, 14974 Ludwigsfelde
Telefon:03378512727
E-Mail:matthias.kloss@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Nuthe-Urstromtal? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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