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Bürgerämter in Passow (Uckermark) - Öffnungszeiten

Info zu Bürgeramt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Bürgeramt
15.12 km von Passow (Uckermark)
Anschrift:Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder
Telefon:03332446830
Fax:0333222116
Öffnungs­zeiten:Di, Do, Fr 9:00 - 12:00 und Di 13:00 - 18:00 Uhr, Do 13:00 - 15:00 Uhr
(10)
Landkreis Uckermark - Bürgeramt
25.25 km von Passow (Uckermark)
Anschrift:Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau
Telefon:03984700
Fax:03984701399
E-Mail:landkreis@uckermark.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
Fr 8-11:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Passow (Uckermark)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Einwohnermeldeamt
9.86 km von Passow (Uckermark)
Anschrift:Poststr. 25, 17291 Gramzow
Telefon:03986160016
Fax:03986160060
E-Mail:info@amtgramzow.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(8)
Bürgerbüro
15.56 km von Passow (Uckermark)
Anschrift:Markt 24, 16278 Angermünde
Telefon:03331260044
Fax:03331260045
E-Mail:stadt@angermuende.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(7)
Einwohnermeldeamt
20.08 km von Passow (Uckermark)
Anschrift:Kleine Klosterstraße 153, 16307 Gartz (Oder)
Telefon:03333277140
Fax:03333277151
E-Mail:info@gartz.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi-Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-19 Uhr
(9)
Einwohnermeldeamt
24.09 km von Passow (Uckermark)
Anschrift:Dorfmitte 14a, 17268 Gerswalde
Telefon:03988775816
Fax:03988775830
E-Mail:einwohnermeldeamt@amt-gerswalde.de
Öffnungs­zeiten:Di 8.00-18.00 Uhr, Do 8.00-17.00 Uhr
(3)
Bürgerservice
24.56 km von Passow (Uckermark)
Anschrift:Am Steintor 4, 17291 Prenzlau
Telefon:0398475322
Fax:0398475391
E-Mail:buergerservice@prenzlau.de
Öffnungs­zeiten:Öffnungszeiten der Fachämter:
Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Bürgeramt Passow (Uckermark)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Bürgeramt

Das Bürgeramt ist als bürgernahe Behörde mit melderechtlichen Aufgaben betraut. Die Bedeutung des Bürgerservice zeigt sich etwa in erweiterten Öffnungszeiten und kürzeren Wartezeiten, was insbesondere in größeren Städten angestrebt wird.

Bezeichnung

Die Benennung des Bürgeramtes variiert regional. Oft werden die einschlägigen Behörden als Bürgerbüros, Einwohnermeldeämter oder Bürgerdienste bezeichnet. In der Schweiz sind Bürgerämter als Einwohnerkontrollen oder Personenmeldeämter bekannt.

Geschichte

Das Bürgeramt wurde in den 1980er Jahren etabliert, sodass erste Bürgerämter z. B. in Bielefeld oder Unna entstanden. Bürgerämter wurden schwerpunktmäßig in den 1990ern errichtet. Seitdem ist man vielerorts bemüht, entsprechend der Serviceorientierung die Erreichbarkeit der Bürgerämter zu verbessern.

Meldebehördliche Aufgaben

Die meldebehördlichen Aufgaben gelten als obligatorisch für Bürgerämter. Neben Passangelegenheiten sowie An-, Ab- und Ummeldungen, ist die Ausstellung von Führungszeugnissen und amtlichen Beglaubigungen als Arbeitsschwerpunkt anzusehen. Zudem erteilt das Bürgerbüro Auskünfte aus dem Melderegister.

Bevölkerungsstatistik

Neben meldebehördlichen Aufgaben ist die Zuarbeit zur Bevölkerungsstatistik wichtig für die Arbeit des Bürgeramts. Angaben zu An- und Abmeldungen sowie zu Sterbefällen sind dem Melderegister zu entnehmen. Die Bevölkerungsstatistik wird meist vom statistischen Amt der Kommune bzw. des Landkreises angefertigt.

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