Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Wiener Straße 1, 14772 Brandenburg an der Havel |
Telefon: | 03381580 |
Fax: | 03381585084 |
E-Mail: | sozialamt@stadt-brandenburg.de |
Anschrift: | Chausseestr. 33 b, 14778 Beetzsee |
Telefon: | 0338179990 |
Fax: | 03381799940 |
E-Mail: | info@amt-beetzsee.de |
Anschrift: | Potsdamer Landstraße 49 b, 14550 Groß Kreutz |
Telefon: | 0332073510 |
Fax: | 03320735150 |
E-Mail: | info@gross-kreutz.de |
Anschrift: | August-Bebel-Str. 10, 14789 Wusterwitz |
Telefon: | 0338396690 |
Fax: | 03383966931 |
E-Mail: | bauleitplanung@amt-wusterwitz.de |
Anschrift: | Friedensstr. 3, 14797 Kloster Lehnin |
Telefon: | 0338273070 |
Fax: | 03382730762 |
E-Mail: | buergerservice@lehnin.de |
Anschrift: | Mühlentor 15 a, 14793 Ziesar |
Telefon: | 0338306540 |
Fax: | 033830282 |
E-Mail: | amt@ziesar.de |
Anschrift: | Uferstraße 10 , 14542 Werder (Havel) |
Telefon: | 03327783308 |
Fax: | 0332744385 |
E-Mail: | wohnung@werder-havel.de |
Anschrift: | Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow |
Telefon: | 033855510 |
Fax: | 033855511555 |
E-Mail: | landkreis@havelland.de |
Anschrift: | Potsdamer Platz 9, 14548 Schwielowsee |
Telefon: | 0332097690 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | gemeinde@schwielowsee.de |
Anschrift: | Ernst-Thälmann-Str. 59, 14822 Brück |
Telefon: | 033844620 |
Fax: | 03384462119 |
E-Mail: | info@amt-brueck.de |
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Das Bundesland Brandenburg im Nordosten Deutschlands erfreut sich aufgrund seiner äußerst reizvollen Landschaft und bedeutender Sehenswürdigkeiten einer stetig wachsenden Beliebtheit bei Touristen. Die...
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Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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