ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Amtsgericht - Häufige Fragen

Ich bin als Zeuge ans Gericht vorgeladen worden. Muss ich vor Gericht erscheinen?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Der Vorladung vor Gericht als Zeuge kann man sich im Regelfall nicht entziehen. Auch wenn man meint, nichts Wesentliches zum Fall beitragen zu können, sind hat das Erscheinen vor Gericht zu einer Ladung zwingend zu erfolgen. Ohne genügende Entschuldigung bei Nichterscheinen können besondere Konsequenzen entstehen, sei es durch Anwaltskosten oder ähnliches. Für Rückfragen zur bestehenden Vorladung kann man sich am besten an die der Vorladung beigefügte Kontaktadresse wenden. 

Antwort bewerten:
(19)

Dazu passende Fragen:

Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren