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Unter der Residenzpflicht versteht man allgemein eine Auflage für Asylbewerber und Geduldete, die sich mit der Bewegungsfreiheit befasst. Im Rahmen der Residenzpflicht sind Personen während des Asylverfahrens bzw. der Duldung normalerweise dazu verpflichtet, sich in einem bestimmten regionalen Bereich aufzuhalten. In den meisten Bundesländern verbirgt sich hinter der Residenzpflicht die Auflage, sich innerhalb der jeweiligen Landesgrenzen zu bewegen. In einigen Bundesländern gelten hingegen die Regierungsbezirke als maßgeblich für die Residenzverpflichtung. Wie die genaue Handhabung im jeweiligen Bundesland ist, kann die zuständige Ausländerbehörde erörtern.