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Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Kann man als EU-Bürger die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erwerben?

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Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG stellt einen unbefristeten Aufenthaltstitel der Bundesrepublik Deutschland dar, der durch das Aufenthaltsgesetz geregelt wird. Auch in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten kann eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erworben werden. Diese Form des Aufenthaltstitels richtet sich an Bürger aus Drittstaaten, welche nicht der Europäischen Union angehören. Somit kann man in der Regel nicht als ein EU-Bürger die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG bekommen, da die Aufenthaltsberechtigung sich für EU-Bürger in erster Linie am Freizügigkeitsgesetz der EU orientiert. Genauere Informationen zu den Voraussetzungen der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG kann die zuständige Ausländerbehörde erteilen.

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