| Kann man als EU-Bürger die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erwerben?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG stellt einen unbefristeten Aufenthaltstitel der Bundesrepublik Deutschland dar, der durch das Aufenthaltsgesetz geregelt wird. Auch in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten kann eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erworben werden. Diese Form des Aufenthaltstitels richtet sich an Bürger aus Drittstaaten, welche nicht der Europäischen Union angehören. Somit kann man in der Regel nicht als ein EU-Bürger die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG bekommen, da die Aufenthaltsberechtigung sich für EU-Bürger in erster Linie am Freizügigkeitsgesetz der EU orientiert. Genauere Informationen zu den Voraussetzungen der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG kann die zuständige Ausländerbehörde erteilen.