ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Muss man seinen bestehenden Aufenthaltstitel durch den neuen elektronischen Aufenthaltstitel ersetzen?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Wenn man einen Aufenthaltstitel besitzt, so ist grundlegend dessen Gültigkeit als verbindlich anzusehen. Vor einiger Zeit wurde der elektronische Aufenthaltstitel eingeführt, der als neue Form des Aufenthaltsnachweises angesehen werden darf. Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels hat jedoch keinen direkten Einfluss auf die Gültigkeitsdauer der zuvor ausgestellten Aufenthaltstitel. Somit ist es nicht notwendig, einen noch gültigen Aufenthaltstitel durch den elektronischen Aufenthaltstitel zu ersetzen. Über den elektronischen Aufenthaltstitel, dessen Beantragungsverfahren und Online-Ausweisfunktion kann man sich allgemein bei der zuständigen Ausländerbehörde informieren.

Antwort bewerten:
(13)

Dazu passende Fragen:

41 - 60 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren