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Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Was bedeutet Ausweisung?

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Ausweisung ist ebenso wie die Abschiebung eine behördliche Maßnahme. Während es bei der Abschiebung aber zu einer Vollzugsmaßnahme kommt, bedeutet die Ausweisung das Entziehen des Aufenthaltsrechtes. Die Ausweisung ist in Deutschland ein feststellender, aber kein befehlender Verwaltungsakt.

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