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Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Was ist der Notreiseausweis und wer stellt ihn aus?

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Der Notreiseausweis stellt einen deutschen Passersatz für Ausländer dar und trägt behelfsmäßigen Charakter. Er wird normalerweise von den Grenzbehörden (z. B. Zoll, Bundespolizei) ausgestellt, wenn eine Person beim Grenzübertritt keinen gültigen Ausweis oder Passersatz mit sich führt. Gleichermaßen kann die Ausländerbehörde einen Notreiseausweis ausstellen, falls keine Möglichkeit zur anderweitigen Ausweisbeschaffung besteht. Nähere Informationen zur Ausstellung und zu etwaigen Gebühren des Notreisepasses können die Bundespolizei, Zoll- und Ausländerbehörden geben.

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