ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Was versteht man unter der Drittstaatsangehörigkeit?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Die Drittstaatsangehörigkeit stellt einen Begriff aus dem Asyl- und Ausländerrecht der Europäischen Union dar. Im Wesentlichen verwendet man diesen Ausdruck dafür, dass ein Staatsangehöriger vom Recht auf die europarechtliche Freizügigkeit ausgeschlossen ist. Im Allgemeinen spricht man von der Staatsangehörigkeit zu einem Drittstaat, wenn eine Person Bürger eines Staates ist, der weder der Europäischen Union noch dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört. Als eine Ausnahme gilt jedoch normalerweise die Schweiz. Über Drittstaaten sowie das Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen kann man sich sowohl bei der Ausländerbehörde als auch bei dem Zollamt informieren.

Antwort bewerten:
(9)

Dazu passende Fragen:

21 - 40 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren