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Die Residenzpflicht beschreibt normalerweise eine Auflage für in Deutschland lebende Menschen mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft. Diese Pflicht obliegt meist Asylbewerbern und Geduldeten und beinhaltet die Auflage, sich nur in dem von der Ausländerbehörde auferlegten Bereich aufzuhalten. Hierbei kann es sich beispielsweise um den Zuständigkeitsbereich der kommunalen Ausländerbehörde, um eine regierungsbezirkweite Bewegungsfreiheit oder um eine Bewegungsfreiheit im gesamten Bundesland handeln. Oftmals ist die Residenzpflicht direkt mit der Aufenthaltsgestattung von Asylsuchenden verbunden. Die Regelungen der Residenzpflicht sind im Allgemeinen bundeslandabhängig.