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Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Welche Arten des Daueraufenthaltsrechtes gibt es in Deutschland für Ausländer?

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Als eine Person ohne deutsche Staatsbürgerschaft kann man verschiedene Daueraufenthaltsrechte erwerben, die sich vorrangig durch den betroffenen Personenkreis, die Zielsetzung oder andere Gründe voneinander unterscheiden. Zunächst gibt es die Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts, welche sich an Bürger der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) richtet. Des Weiteren gibt es die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG und die Niederlassungserlaubnis, welche sich an Angehörige eines Nicht-EU-Staates richten. Die Daueraufenthaltskarte hingegen richtet sich an die Familienangehörigen eines EWR-Bürgers, jedoch mit Staatsangehörigkeit eines Drittstaates. Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG stellen entsprechend dem deutschen Aufenthaltsgesetz förmliche Aufenthaltstitel dar.

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