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Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Wofür wird normalerweise eine Aufenthaltserlaubnis erteilt?

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Die Aufenthaltserlaubnis stellt einen Aufenthaltstitel dar, der entsprechend dem Aufenthaltsgesetz bzw. dem Zuwanderungsgesetz geregelt wird. Die Aufenthaltserlaubnis ist im Allgemeinen befristet und zweckgebunden. Oftmals werden als Gründe bzw. Zweckmäßigkeit der Aufenthaltserlaubnis die Ausbildung oder Erwerbstätigkeit angeführt. Darüber hinaus kann die Aufenthaltserlaubnis aus familiären, völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilt werden. Nicht zuletzt kann ein Aufenthalt für ehemalige Deutsche oder langfristig Aufenthaltsberechtigte der EU bewilligt werden. Mit Einzelfällen bzw. Antragstellungen zur Aufenthaltserlaubnis befasst sich in der Regel die kommunale Ausländerbehörde, welche auch zum elektronischen Aufenthaltstitel informieren kann.

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