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Bafögamt - Häufige Fragen

Erhalte ich einen Erlass, wenn ich die Bafög-Rückzahlung sofort und vollständig vornehme?

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Wer während des Studiums Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz Bafög – erhält, muss diese etwa viereinhalb Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer zurückzahlen. Daher meldet sich in diesem Zeitraum das Bundesverwaltungsamt, welches in allen Fragen rund um die Bafög-Rückzahlung zuständig ist. Wer die Gesamtsumme der fälligen Rückzahlung vollständig vornimmt, erhält im Übrigen einen Teilerlass, wobei sich dessen Höhe nach der Förderungssumme richtet. Weitere Auskünfte zur Rückzahlung und zu den Nachlassmöglichkeiten bietet z.B. die Webseite des Bundesverwaltungsamtes unter http://www.bva.bund.de/ .

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