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Bafögamt - Häufige Fragen

Ich mache ein Pflichtpraktikum im Rahmen meiner Ausbildung. Wird dies auf das Bafög angerechnet?

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Wenn regelmäßigen Tätigkeiten nachgegangen wird – dazu zählen auch Minijobs oder sonstige Vergütungen aus einem Arbeitsverhältnis – so sind diese in der Regel auf den Bedarfssatz anzurechnen. Unter Umständen betrifft dies auch Stipendien, insofern sie den monatlichen Gesamtbetrag von 300 Euro überschreiten. Und auch vergütete Pflichtpraktika, bei denen ein reguläres Arbeitsverhältnis während der Ausbildung zustande kommt, unterliegen regelmäßig der Anrechnungspflicht. Inwieweit diese Richtlinien zutreffen, kann man bei Bedarf mit dem zuständen Sachbearbeiter im Bafögamt klären. 

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