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Bafögamt - Häufige Fragen

Ist das Bafög einklagbar?

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Ja. Die Leistungen aus der Bafög-Förderung sind dann einklagbar, wenn der Betreffende die Voraussetzungen zum Erhalt der Zahlung grundsätzlich erfüllt und einen tatsächlichen Anspruch auf die Ausbildungsförderung geltend machen kann (also zum Beispiel das Einhalten der Altersgrenze oder die Eignung für die zu fördernde Ausbildung). Das Bafögamt kann beratend zur Seite stehen, wenn es die Frage des generellen Anspruches zu klären gilt.

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