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Betreuungsgericht - Häufige Fragen

Wie kann man eine Betreuung anregen?

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Die Betreuungsanregung ist normalerweise der Ausgangspunkt für ein Betreuungsverfahren. Man kann die Anregung zur Betreuung beim zuständigen Amtsgericht einreichen, wo je nach Zuständigkeit entweder das Familiengericht (bei Minderjährigen) oder das Betreuungsgericht (bei Volljährigen) tätig wird. Die Betreuungsanregung erfolgt normalerweise schriftlich, kann von dem Betroffenen selbst, von Angehörigen oder von Dritten gestellt werden. Vielerorts bieten die Amtsgerichte bzw. die dortigen Abteilungen entsprechende Formulare für die Betreuungsanregung. Auf der Webseite des jeweiligen Amtsgerichts werden zudem häufig diese Formulare zum Download bereitgestellt.

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