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Bürgeramt - Häufige Fragen

Bekommt man vom Bürgeramt Begrüßungsgeld?

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Einige Regionen in Deutschland können neu Zugezogenen ein Begrüßungsgeld gewähren. Dieses richtet sich in der Regel an Studierende von staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, die ihren Erstwohnsitz am Studienort einrichten. Beispielsweise gewähren die Hochschulstandorte Berlin, Osnabrück und Oldenburg auf Antrag ein Begrüßungsgeld. Die Höhe dieses Geldbetrags variiert regional, sodass man sich bei der jeweiligen Kommune oder bei der Hochschule über die Details informieren kann. Normalerweise ist für die Auszahlung des Begrüßungsgeldes ein Antrag zu stellen. Die Antragsformulare kann man entweder online auf dem kommunalen Formularserver herunterladen oder sich in Papierform beim Meldeamt abholen.

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