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Bürgeramt - Häufige Fragen

Ich möchte mein KFZ stilllegen. Wer ist dafür zuständig?

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Für die Stillegung eines Kraftfahrzeuges ist grundsätzlich die Zulassungsstelle zuständig. Man benötigt für die Abmeldung in jedem Fall den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, die Kennzeichenschilder oder den Verwertungsnachweis für Ihr Kraftfahrzeug. Für den Verwaltungsakt werden in der Regel Gebühren erhoben. In einigen Bundesländern wird diese Dienstleistung auch durch die Bürgerämter bzw. Bezirksämter durchgeführt.

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