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Das Ausstellen von Untersuchungsberechtigungsscheinen obliegt vielerorts den Meldebehörden. Insofern erfolgt die Beantragung normalerweise beim jeweiligen Bürgeramt. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird im Allgemeinen notwendig, wenn man noch nicht volljährig ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen möchte, das eine ärztliche Untersuchung/ Jugendarbeitsschutzuntersuchung voraussetzt. Diese Untersuchung gilt als obligatorisch für die Beschäftigung von Jugendlichen. Zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins ist in der Regel ein gültiges Ausweisdokument (Kinderausweis, Personalausweis oder Reisepass) notwendig. Die Gebührenerhebung kann regional variieren.