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Das Meldegesetz sieht allgemein vor, dass man sich innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung oder das Studentenwohnheim ummelden muss. Dabei ist es nicht relevant, ob man für zwei Wochen oder für mehrere Jahre den Wohnort wechselt. Die Ummeldung geschieht im Allgemeinen beim Bürgeramt, wo in der Regel der Mietvertrag und ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen sind. Des Weiteren kann mitunter ein Merkblatt zur Datenübermittlung durch die Meldebehörde erforderlich werden. Bei der Ummeldung muss man festlegen, ob man bei der Anmeldung im Bürgeramt lediglich einen neuen Nebenwohnsitz anlegt oder ob man seinen Hauptwohnsitz verlegt. Für Studenten wird an Hochschulstandorten oft ein Begrüßungsgeld bei Umlegung des Hauptwohnsitzes gewährt.