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Bürgeramt - Häufige Fragen

Wer ist für die Ersterteilung des Führerscheins zuständig?

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Wer einen Führerschein benötigt, muss sich an die in seinem Bundesland zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden, wobei viele Dienstleistungen in Führerscheinangelegenheiten auch von den Bezirks- bzw. Bürgerämtern übernommen werden. Die Ersterteilung des Führerscheins ist gebührenpflichtig und an gewisse Voraussetzungen geknüpft (u.a. Sehtest, Bescheinung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs etc.). Ist die Fahrprüfung erfolgreich absolviert, wird der Führerschein in den meisten Fällen durch den Prüfer sofort ausgehändigt.

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