| Wie bevollmächtige ich jemanden, meinen Personalausweis abzuholen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Aus Datenschutzgründen muss man in aller Regel Ausweisdokumente wie den Reisepass, Kinderausweis oder Personalausweis persönlich beim Bürgeramt abholen. Für diesen Behördengang kann man jedoch oft auch eine andere Person bevollmächtigen. Viele Meldebehörden stellen entsprechende Formulare zur Bevollmächtigung zur Verfügung, sodass man diese online oder in Papierform bei der Meldebehörde erhalten kann. Sollte die Kommune kein entsprechendes Formular zur Verfügung stellen, dann sind in der Regel Name und Anschrift des Passinhabers und des Bevollmächtigten anzugeben und die Ausweisbehörde zu benennen. Auch Angaben zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises sind normalerweise zu machen. Die Vollmacht zur Abholung des Ausweisdokumentes ist in jedem Fall zu unterschreiben. Welche weiteren Formalien eventuell zu berücksichtigen sind, kann man beim Einwohnermeldeamt erfahren.