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Im Vergleich zu den Bundesämtern und Bundesanstalten gibt es verhältnismäßig wenige Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts von den Bundesministerien beaufsichtigt werden. Zu den Körperschaften öffentlichen Rechts zählt zunächst die Bundesagentur für Arbeit, welche vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beaufsichtigt wird. Des Weiteren sind hier die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu nennen. Für diese beiden Körperschaften öffentlichen Rechts ist das Bundesversicherungsamt die Aufsichtsbehörde.