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Denkmalpflegeamt - Häufige Fragen

Auf meinem Grundstück sind archäologische Funde gemacht worden. Wem gehören sie?

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Mitunter werden beim Ausbaggern von Baugruben oder anderen Erdarbeiten archäologische Funde gemacht und somit frühgeschichtliche Zeugnisse zutage gebracht. Als Grundstücksbesitzer mag man denken, dass man die alleinigen Besitzansprüche für die archäologischen Funde besitzt. Tatsächlich ist aber gesetzlich geregelt, dass die Funde je zur Hälfte dem Finder und dem Grundeigentümer gehören. Dies gilt allerdings nur für Funde, die nicht besonders wissenschaftlich bedeutend sind. Sobald das archäologische Denkmalsgut wirklich von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung ist, was durch entsprechendes Fachpersonal in Denkmalschutzbehörden festgestellt werden kann, fällt es normalerweise in den Besitz der Allgemeinheit. 

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