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Wenn man als Denkmalbesitzer in den Denkmalbestand eingreift, also baulich verändernde Maßnahmen durchführt, so ist dies in der Regel nur mit einer Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde möglich. Da eine Baumaßnahme das Erscheinungsbild des Denkmals verändern kann, muss die zuständige Behörde dem zustimmen. Dies gilt auch für den Einbau von neuen Fenstern, ebenso wie für das Anbringen einer Satellitenschüssel oder den Einbau von Wärme-Isolierungen. Die Denkmalpflegebehörden sind grundsätzlich darauf bedacht, dass Modernisierungen und Instandsetzungen so denkmalgerecht wie möglich durchgeführt werden.