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Denkmalpflegeamt - Häufige Fragen

Muss ich einen Schaden am Denkmal dem Denkmalpflegeamt melden?

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Als Inhaber eines Denkmals ist man grundsätzlich zu dessen Pflege und Erhaltung verpflichtet. Daher sollte man regelmäßig und kontinuierlich entsprechende Beobachtungen und Pflegemaßnahmen durchführen. Etwaige Schäden oder Mängel an der Bausubstanz sind im Allgemeinen der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu melden. Durch die frühzeitige Anzeige von Mängeln oder Schäden, die am Denkmal selbst auftreten oder dessen Erhaltung gefährden, können diese frühzeitig behoben werden. Auf diesem Wege kann man Schäden größeren Ausmaßes im Regelfall verhindern.

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