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Eichamt - Häufige Fragen

Gibt es eine Vorschrift zur Eichung privater Gaszähler oder Wasserzähler?

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Es gibt zahlreiche Vorschriften rund um die Eichung von Wasserzählern, Wärmezählern, Gaszählern oder auch Elektrizitätszählern, basierend auf dem Eichgesetz bzw. der Eichordnung. Für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen sind die Eichbehörden bzw. Eichämter zuständig, die diese Messgeräte in regelmäßigen Abständen einer Prüfung unterziehen und eine Eichung vornehmen. So werden z.B. Wärme- und auch Wasserzähler in der Regel aller fünf Jahre hinsichtlich ihrer Funktionalität untersucht, Elektrizitätszähler aller acht bzw. sechzehn Jahre. 

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