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Eichamt - Häufige Fragen

Ist das Eichamt für die Überprüfung von Mogelpackungen zuständig?

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Grundsätzlich ist das Eichamt bzw. die Eichbehörde für die Einhaltung der Fertigpackungsverordnung zuständig, insbesondere hinsichtlich der angegebenen Füllmenge, oder der Herstellerkennzeichnung. Dies impliziert regelmäßig auch so genannte Mogelpackungen, also Waren, bei denen gegenüber dem Kunden eine Täuschung bezüglich der angegebenen Füllmenge vorgenommen wird (etwa durch die Verpackung, zusätzliche Hohlräume, eine nicht sichtbare Füllmengenreduzierung bei gleich bleibendem Verkaufspreis und gleich bleibender Verpackungsgröße etc.). 

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