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Eichamt - Häufige Fragen

Kann man sich bei Nichteinhalten von angegebenen Ausschankmaßen an das Eichamt wenden?

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Normalerweise obliegt den Eichbehörden nicht die Überwachung ordnungsgemäßen Ausschenkens. Zwar sollten die Schankgefäße über einen Füllstrich verfügen, doch ist dies kein Eichstrich. Das bedeutet, dass in solchen Fällen der Gefäßhersteller für die Genauigkeit im Bemessen des Füllstrichs verantwortlich ist. Wenn man die Vermutung hat, dass das Nennvolumen des Ausschankmaßes nicht eingehalten wird, kann man sich zunächst an den Bewirtenden und auch an den Hersteller wenden. Im Regelfall ist das Herstellerzeichen beim Füllstrich des Schankgefäßes angebracht. Darüber hinaus kann man sich mit der zuständigen Eichbehörde über die Verwendung von nicht ordnungsgemäß gekennzeichneten Schankgefäßen in Verbindung setzen.

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