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Eichamt - Häufige Fragen

Wird die Eichung von Messgeräten eigentlich immer vom Eichamt vorgenommen?

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Natürlich können nicht alle Geräte von den Prüfern der zuständigen Eichbehörde abgenommen werden. Deshalb ist es in einigen Fällen üblich, dass von der Behörde autorisierte Versorgungsunternehmen oder der Hersteller selbst die Eichung vornehmen, insbesondere dann, wenn es sich um die Ersteichung eines Gerätes handelt. Dies betrifft regelmäßig nichtselbsttätige Waagen (z.B. Laborwaagen oder Waagen aus dem Einzelhandel) oder Verbrauchsmessgeräte wie Elektrozähler, Gaszähler oder Wasserzähler. 

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