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Familienkasse - Häufige Fragen

Gelten für Kinder mit Behinderung besondere Bezugsgrenzen?

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Wenn die Behinderung eines Kindes noch vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, kann das Kind bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen noch über dieses Alter hinaus Anspruch auf Kindergeld haben. Dies gilt allerdings nur, wenn das Kind einerseits außerstande ist, den notwendigen Lebensbedarf mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu decken. Andererseits muss eine andauernde körperliche, geistige oder seelische Behinderung vorliegen – entsprechende Nachweise (Rentenbescheide, Arztatteste etc.) sind der Familienkasse vorzulegen. 

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