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Familienkasse - Häufige Fragen

Ich beziehe regelmäßig Kindergeld für meine beiden Kinder. Nun hat sich meine Bankverbindung geändert. Was ist zu tun?

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Grundsätzlich gilt: Es besteht die Verpflichtung, eine neue Bankverbindung der zuständigen Familienkasse mitzuteilen. Wer nicht im öffentlichen Dienst ist und somit nicht das Kindergeld zusammen mit dem Gehalt bezieht, informiert die zuständige Familienkasse umgehend über die geänderte Bankverbindung, um die Zahlung des Kindergeldes sicherzustellen. Die Änderungen sind der Familienkasse regelmäßig schriftlich mitzuteilen und jedenfalls zu unterschreiben. 

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