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Familienkasse - Häufige Fragen

In welchen konkreten Fällen muss ich die Familienkasse informieren?

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In jedem Fall dann, wenn sich an den Vermögensverhältnissen oder denen der Kinder etwas ändern sollte - auch dann, wenn über den Kindergeld-Antrag noch nicht entschieden wurde. Darüber hinaus ist unverzüglich an die Familienkasse heranzutreten, wenn Änderungen bei Beschäftigungsverhältnissen eingetreten sind, ein Umzug ins Ausland ansteht, eine private Trennung oder Scheidung erfolgt ist, sich die Bankverbindung ändert oder ein Kind den Haushalt verlässt. Weitere Informationen zu diese Thema kann man bei der zuständigen Familienkasse erhalten. 

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