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Familienkasse - Häufige Fragen

Ist die Tätigkeit der Familienkassen bundesweit einheitlich geregelt?

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Die Familienkasse richtet sich im Rahmen ihrer Tätigkeit nach Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen. Beispielsweise sind Dienstleistungen wie die Zahlung von Kindergeld oder Kinderzuschlag durch das Bundeskindergeldgesetz geregelt. Hinzu kommen jedoch auch länderspezifische Verordnungen. Beispielsweise wird die Tätigkeit der Familienkasse insbesondere in Bezug auf den öffentlichen Dienst von Landesfamilienkassenverordnungen geregelt. Beispielsweise agieren die Rheinischen Versorgungskassen in Nordrhein-Westfalen entsprechend der Landesfamilienkassenverordnung Nordrhein-Westfalen, die bayerischen Versorgungseinrichtungen orientieren sich an der bayerischen Landesfamilienkassenverordnung.

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