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Familienkasse - Häufige Fragen

Kann ich für meine volljährigen Kinder Kindergeld beziehen?

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Der Bezug des Kindergeldes für Kinder, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist von der sozialen Lage abhängig. Wenn die Kinder sich in der Berufsausbildung als Auszubildende, Schüler oder Studenten befinden, kann das Kindergeld - bei Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen - bis zum 25. Lebensjahr bezogen werden. Hierbei sind allerdings die Erwerbsgrenzen strikt einzuhalten, welche für das Jobben neben der Ausbildung gelten. Hierzu erteilt natürlich die zuständige Familienkasse weitere Informationen. Bei Kindern mit Behinderung gelten noch andere altersmäßige Bezugsgrenzen nach dem Erreichen der Volljährigkeit.

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